Eine erfolgreiche homöopathische Behandlung ist mit einem erheblichen

 

Zeitaufwand verbunden , der nur in einer Privatpraxis angeboten werden kann.

 


Nach der Fallaufnahme sind Rückmeldungen im Abstand von 2 bis 4 Wochen notwendig. Diese erfolgen überwiegend in Form von telefonischen Kontakten.

Kostenerstattung


Private Krankenkassen sowie Beihilfeversicherungen übernehmen die Kosten .

Patienten gesetzlicher Krankenkassen müssen die Kosten für eine privatärztliche homöopathische Behandlung in der Regel selbst tragen, können aber eine private Zusatzversicherung abschließen. Speziell für Kinder sind diese Zusatzversicherungen relativ günstig und empfehlenswert.

Informationen zu privaten Zusatzversicherungen finden Sie im Patientenportal des Bundesverband Patienzenfür Homöopathie e.V.
http://www.zeitschrift-homoeopathie.de/private-zusatzversicherungen/

 



Montag 10.00 - 19:00
Dienstag 10.00 - 19:00
Mittwoch 10:00  - 19:00
Donnerstag 10:00  - 19:00
Freitag 10.00  - 19:00
   
   

Hier finden Sie den aktuellen Notdienst

 

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117

Feuerwehr Notarzt 112

Giftnotruf 19240

Polizei 110